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Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 527 (Deutschland) | Titel: | Stadtgemeinde Dresden | Auflistung: | 4 % Schuldschein 1.000 Mark 12.12.1918 (Auflage 23000, R 10). | Ausruf: | 35,00 EUR | Ausgabe- datum: | 12.12.1918 | Ausgabe- ort: | Dresden | Abbildung: |  | Stücknr.: | 29503 | Info: | Die vornehmlich in den 1920er Jahren (vor allem in US-$ und englischen Pfund) aufgelegten Auslandsanleihen deutscher Emittenten wurden vom 3. Reich später nicht mehr bedient. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs wurde das fortbestehende Problem der unbedienten Altschulden im Ausland durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 geregelt (das auf deutscher Seite maßgeblich von Hermann Joseph Abs mitverhandelt wurde). Die Altanleihen westdeutscher Emittenten inclusive des Deutschen Reichs und des Freistaats Preußen wurden überwiegend umgeschuldet und dann in der Bundesrepublik zurückgezahlt. Eine Sonderregelung gab es für gewisse Zinsrückstände des Deutschen Reichs bei den Young- und Dawes-Anleihen: Diese wurden in Bezugsscheinen verbrieft und erst nach der deutschen Wiedervereinigung durch besondere Fundierungsschuldverschreibungen des Bundes abgegolten. Für insgesamt 11 Anleihen ostdeutscher Emittenten - dazu gehörten auch eine Dollar- und eine Pfundanleihe der Stadt Dresden - fand das Londoner Schuldenabkommen keine abschließende Lösung, sondern bestimmte, diese seien nach der deutschen Wiedervereinigung analog zu regeln. Doch weder die Schuldner noch der Bund machten nach der Wiedervereinigung irgendwelche Anstalten, diese glasklare internationale Verpflichtung einzulösen. Colorandum causa: Zum Beispiel die Dresdner Pfund-Anleihe von 1925 war noch bis 1994 an der Londoner Börse notiert, wobei ein Kurs um die 50 % ausdrückte, daß die Investoren darauf vertrauten, daß die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen aus dem Londoner Schuldenabkommen erfüllen würde - was völkerrechtswidrig bis heute nicht geschah. Britische und amerikanische Anleger erhoben deshalb 1999 Klage gegen die Stadt Dresden. Ein augenscheinlich völlig bekiffter Richter am Landgericht Dresden fällte dann 2003 das skandalöse Urteil, die Stadt Dresden brauche ihre Altschulden nicht zu bedienen. Begründung: Die "alte" Stadt Dresden sei 1949 im Zentralstaat der DDR untergegangen und erst 1990 nach der Wende völlig taufrisch und unbeleckt von der Vergangenheit neu entstanden. Mal unter uns: Dann wäre den gelackmeierten Investoren ja zu empfehlen, demnächst mal das Rathaus, die Semperoper oder das Grüne Gewölbe als Faustpfand zu besetzen. Einer angeblich erst 1990 entstandenen Stadt können die nämlich angesichts ihres Alters von Rechts wegen unmöglich gehören ... | Besonder-heiten: | Teil einer Anleihe in Höhe von 75 Mio. Mark. Dekorative graphische Gestaltung. | Verfügbar: | R 10 | Erhaltung: | EF-VF | Zuschlag: | offen |
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