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Losnr.:510 (Deutschland)
Titel:Gesellschaft zum Betrieb des Cur-Etablissements in den Badeorten Wiesbaden & Ems
Auflistung:Legitimations-Schein zu einer ausgelosten Actie à 100 fl. 1.10.1865 (R 10).
Ausruf:500,00 EUR
Ausgabe-
datum:
01.10.1865
Ausgabe-
ort:
Wiesbaden
Abbildung:Gesellschaft zum Betrieb des Cur-Etablissements in den Badeorten Wiesbaden & Ems
Stücknr.:6619
Info:Für das Glücksspiel in Wiesbaden, das damals noch in Wirtshäusern gespielt wurde, erteilte Fürst Carl von Nassau-Usingen 1771 das erste Privileg. 11 Jahre danach wurde das Roulette eingeführt, 1810 wurde die Spielbank in das gerade neu errichtete „Alte Kurhaus“ verlegt. Neben dem Glücksspielverbot außerhalb privilegierter Kurorte führte das Fürstentum Nassau nun auch das Residenzverbot ein, d.h. den eigenen Untertanen und Beamten war die Teilnahme am Glücksspiel verboten. Damit entwickelte sich die später auch in der Literatur (Dostojewski, erster Besuch in Wiesbaden 1863) beschriebene besondere Kultur, wonach ausländische Gäste das Hauptpublikum der Spielbanken darstellten. 1831/38 wurden Spielbanken in Frankreich per Verbotsgesetz geschlossen, woraufhin deren Pächter neue Wirkungsstätten suchten. Das erklärt den ganz offenkundig französischen Einfluß bei den bekannten Wertpapieren der Spielbanken in Wiesbaden, Bad Homburg und Bad Nauheim. 1834 erwarb Antoine Chabert, bereits Pächter der Spielbank in Baden Baden, das Glücksspielmonopol im Herzogtum Nassau mit den Spielbanken Bad Ems, Wiesbaden, Schlangenbad und Schwalbach. Der Betrieb lief glänzend sowohl für das Herzogtum und die Stadt, aber auch für Chabert, der die Konzession 1847 an Anton Gutz abtrat und Wiesbaden um 7 Mio. Francs reicher verließ. 1856 ging die Konzession für den Betrieb der Cur-Etablissements zu Wiesbaden und Ems und insbesondere für den Betrieb der Hazardspiele daselbst durch Dekret der Herzogl. Nassauischen Landesregierung an die Brüder Marcus und Bernhard Berlé, Inhaber des Bankhauses Marcus Berlé zu Wiesbaden. Die Brüder Berlé traten die Konzession gleich an diese mit einem Nennkapital von 2,5 Mio. Gulden neu gegründete Aktiengesellschaft ab. Davon gingen 1,8 Mio. fl Aktien unentgeltlich an die Gründer für die Abtretung ihrer Konzession und Überlassung des von den früheren Pächtern übernommenen Mobiliars. Die Ges. errichtete dann das noch heute weltbekannte neue Kurhaus mit der Spielbank in Wiesbaden. Die Dauer der Ges. war auf 25 Jahre festgelegt. Die Satzung bestimmte aus dem jährlichen Reingewinn 60.000 fl. für die Amortisation von Aktien, die zwar zurückgezahlt wurden, aber (abzüglich 6 fl. zusätzlicher Amortisationsbeitrag) via neu auszugebender Legitimationsscheine dividendenberechtigt blieben. Während der Dauer der Gesellschaft bis 1881 (entsprechend der Laufzeit der Konzession) sollte so das gesamte Aktienkapital amortisiert werden. Dieser Plan konnte schließlich nicht zu Ende geführt werden: 1872 bestimmte ein Reichsgesetz die Schließung sämtlicher Spielcasinos im Deutschen Reich. Erst 1946 erteilte die US-Besatzungsmacht eine neue Erlaubnis zum Spielbetrieb in Wiesbaden, gegen heftige Widerstände der hessischen Landesregierung. Am 29.10.1949 begann dann das Große Spiel wieder, zunächst im Foyer des Hessischen Staatstheaters. Ende 1955 konnte das Spielcasino wieder an seinen alten Standort zurückkehren, den bis dahin von der US-Besatzungsmacht genutzten Nordflügel des Kurhauses. Das seit 1771 bestehende „Residenzverbot“, wonach Einheimischen die Spielteilnahme untersagt war, wurde übrigens erst 1986 wieder aufgehoben.
Besonder-heiten:Die Aktien wurden durch jährliche Auslosung amortisiert und die ausgelosten Stücke eingezogen. Der frühere Aktionär erhielt das eingezahlte Kapital von 100 fl. zurück, bekam aber weiter Dividende, wofür dieser Legitimations-Schein ausgestellt wurde. Mit Originalunterschriften des Regierungscommissärs, des General-Directors und der beiden Directoren.
Verfügbar:Unentwertet, Kupons # 17 uff. anhängend. (R 10)
Erhaltung:VF-
Zuschlag:offen
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Alle Wertpapiere stammen aus unserer Bilddatenbank. Es kann deshalb vorkommen, dass bei Abbildungen auf Archivmaterial zurückgegriffen wird. Die Stückenummer des abgebildeten Wertpapiers kann also von der Nummer des zu versteigernden Wertpapiers abweichen.

 

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